Wann liegt ein (strafbarer) fehlgeschlagener Versuch vor?

Wann liegt ein (strafbarer) fehlgeschlagener Versuch vor?

Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält.
Dabei kommt es auf die Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (sogenannter Rücktrittshorizont).
Wenn ein Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 25.10.2012 – 4 StR 346/12 – mit zahlreichen weiteren Nachweisen), so dass ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) ausscheidet.
Mithin kommt es für die Abgrenzung zwischen fehlgeschlagenen, unbeendetem und beendetem Versuch auf das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung an (BGH, Urteil vom 28.05.2013 – 3 StR 78/13 –).

Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Täters, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10.07.2013 – 2 StR 289/13 –) unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13.11.2012 – 3 StR 411/12 –; BGH, Beschluss vom 29.09.2011 – 3 StR 298/11 –; BGH, Beschluss vom 11.02.2003 – 4 StR 8/03 –; BGH, Urteil vom 19.03.2013 – 1 StR 647/12 –).

Darauf hat der 1. Strafsenat des BGH mit Beschluss vom 11.03.2014 – 1 StR 735/13 – hingewiesen.

Von einem fehlgeschlagenen Versuch ist ein strafbefreiender Rücktritt nicht möglich.

 


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