Zahnarzt muss einer Patientin wegen fehlerhafter Beschleifung ihrer Milchzähne 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 04.07.2017 – 26 U 3/17 – entschieden und in dem dieser Entscheidung zugrunde liegendem Fall, in dem von einem Zahnarzt bei einer 18-jährigen Patienten,

  • bei der mehrere bleibende Zähne nicht angelegt waren und
  • die an ihrer Stelle vorhandenen Milchzähne solange wie möglich erhalten bleiben und später durch Implantate ersetzt werden sollten,

beim Beschleifen der Milchzähne der Patientin

  • fehlerhaft zu viel Material entfernt,
  • bis ins Dentin hinein geschliffen worden war sowie
  • ungleichmäßige Oberflächen entstanden waren,

was bei der Patientin

  • zu Beschwerden, behandlungsbedürftigen Dentinwunden, Temperaturempfindlichkeit, Kariesbildung an zwei Zähnen und eine verschlechterte Langzeitprognose geführt hatte,

darauf hingewiesen, dass,

  • wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Zahnschmelz abgetragen wird und
  • eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht,

ein grober Behandlungsfehler vorliegt.


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