200.000 € Schmerzensgeld nach Auseinandersetzung vor einer Disco.

200.000 € Schmerzensgeld nach Auseinandersetzung vor einer Disco.

Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hat mit Urteil vom 07.01.2014 – 12 U 130/13 – einem Geschädigten nach einer körperlichen Auseinandersetzung vor einer Disko ein Schmerzensgeld von 200.000 € zugesprochen.



In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall war der Kläger von dem Beklagten in den frühen Morgenstunden des 29.09.2007 vor einer Diskothek unvermittelt mit der Faust gegen den Kopf geschlagen worden, so dass er rückwärts hinfiel. Anschließend hatte sich der Beklagten auf den Kläger gesetzt und noch mindestens zweimal mit der Faust auf den Kopf des Klägers eingeschlagen.
Der Kläger hatte dadurch schwerste Verletzungen erlitten. Er wurde bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert, wo bei ihm u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma, ein traumatisches Hirnödem und unterschiedliche Frakturen diagnostiziert wurden.
Bis heute leidet er an einer deutlichen Sprachstörung, einer aufgehobene Feinmotorik der rechten Hand, einer deutliche Spastik des rechten Beines sowie Störungen der Gedächtnisfunktion und der affektiven Kontrolle. Insgesamt wurde bei dem Kläger auf einen Grad der Schädigung von 80 % erkannt, wobei davon auszugehen ist, dass eine wesentliche Verbesserung des körperlichen Zustandes nicht eintreten wird.



Der 12. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat das in erster Instanz vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeld von 170.000 € erhöht.Angesichts der Schwere der dem Kläger vom Beklagten durch eine Vorsatztat zugefügten Verletzungen, der sehr langwierigen und außerordentlich belastenden Behandlung und insbesondere der gravierenden Dauerschäden und der damit verbundenen erheblichen Einschränkungen der Lebensführung erscheine hier, so der Senat, ein Schmerzensgeld von insgesamt 200.000,- € angemessen.



Das hat der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Oldenburg am 10.02.2014 mitgeteilt.


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