Kein Schadensersatz für beim Ballspiel mit Kindern durch fehlgehenden Ball Verletzten

Kein Schadensersatz für beim Ballspiel mit Kindern durch fehlgehenden Ball Verletzten

Keinen Schadensersatz erhält ein Gast einer Konfirmationsfeier der beim Ballspiel mit mehreren Kindern von einem von dem 13-jährigen Konfirmanden geworfenen Tennisball getroffen und dessen eines Auge dadurch erheblich verletzt worden war und in der Folgezeit mehrfach operiert werden musste.

Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg mit Beschluss vom 02.11.2015 – 6 U 170/15 – entschieden und die Klage des verletzten Gastes gegen den 13-Jährigen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000,-€ und weiteren Schadensersatz abgewiesen.

Begründet hat der Senat seine Entscheidung damit, dass

  • bei einem Ballspiel mit Kindern – auch mit größeren Kindern – immer mit fehlgehenden Bällen zu rechnen sei,
  • man sich darauf als Mitspieler einstellen müsse und
  • Anhaltspunkte dafür, dass der 13-Jährige den Ball gezielt Richtung Kopf des Klägers geworfen habe, nicht vorgelägen hätten.

 

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg am 30.11.2015 mitgeteilt.

 


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