Auch während der Fußball-WM in Brasilien muss nächtlicher, ruhestörender Lärm nicht geduldet werden.

Auch während der Fußball-WM in Brasilien muss nächtlicher, ruhestörender Lärm nicht geduldet werden.

Weil ihre Nachbarn sie bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft durch ihr Gegröhle außerhalb ihrer Wohnung nach 22.00 Uhr in ihrer Nachtruhe störten, erwirkte die Antragstellerin gegen sie beim Amtsgericht (AG) Neukölln eine einstweilige Verfügung.

Den Nachbarn der Antragsteller wurde durch Beschluss des AG Neukölln vom 25.06.2014 – 17 C 1004/14 – bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zum 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten

  • untersagt, bis zum 14. Juli 2014 während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft außerhalb ihrer Wohnung auf dem Grundstück (…) einschließlich des Balkons und der Terrasse ihrer Wohnung nach 22.00 Uhr Lärm, insbesondere in Form von gemeinschaftlichem Gesang, Gegröhle und lauten Rufen zu verursachen oder durch Familienangehörige oder Besucher verursachen zu lassen, durch den die Antragstellerin oder andere Mitbewohner des Grundstücks (…) in ihrer Nachtruhe gestört werden;
  • aufgegeben, die Fenster und Außentüren ihrer Wohnung während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft bis zum 14. Juli nach 22.00 Uhr geschlossen zu halten im Falle des Empfangs der Fernseh-, Internet- und Rundfunkübertragung“.

Die einstweilige Verfügung hat das AG Neukölln ohne mündliche Verhandlung erlassen. Die Nachbarn (= Antragsgegner) können gegen die Entscheidung Widerspruch erheben. Wird Widerspruch erhoben entscheidet das AG Neukölln unter Berücksichtigung der Widerspruchsbegründung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung. Es kann die einstweilige Verfügung ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben.

Da die anspruchsbegründenden Behauptungen von dem Antragsteller im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft und in einem dem einstweiligen Verfügungsverfahren nachfolgenden Hauptsacheverfahren bewiesen werden müssen empfiehlt es sich die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. 

 


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