Beim Fußballspiel: Wann haften Spieler für die Verletzungen von gegnerischen Mitspielern?

Beim Fußballspiel: Wann haften Spieler für die Verletzungen von gegnerischen Mitspielern?

Da im Rahmen eines kämpferisch ausgetragenen Fußballspiels zwischen den Spielern weitgehende Haftungsfreistellungen gelten,

  • führen auch schwerwiegende Verletzungen nicht notwendig zu einem Schadensersatzanspruch des verletzten Spielers,
  • sondern nur dann, wenn ein vorsätzlicher oder zumindest grob fahrlässiger Regelverstoß vorgelegen hat.

 

Darauf hat das Landgericht (LG) Coburg mit Urteil vom 27.10.2015 – 23 O 58/15 – hingewiesen und in einem Fall, in dem der Kläger kurz vor dem Abpfiff eines Verbandsjuniorenspiels bei einem Zusammentreffen mit dem in der gegnerischen Mannschaft spielenden Beklagten einen doppelten Kieferbruch erlitten und deshalb u.a. Schmerzensgeld in mittlerer vierstelliger Höhe verlangt hatte, die Klage abgewiesen, weil

  • trotz der Anhörung der Parteien und der Vernehmung mehrerer Zeugen nicht genau geklärt werden konnte, was in den letzten Sekunden des Spiels tatsächlich geschehen war,
  • der Kläger den Nachweis des erforderlichen Regelverstoßes damit nicht erfolgreich hatte führen können und
  • darüber hinaus auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des beklagten Gegenspielers ersichtlich waren, selbst wenn ein regelwidriges Verhalten vorgelegen haben sollte.

 

In dem Fall war vom Kläger

  • vorgebracht geworden, dass, nachdem er als Torhüter den Ball mit beiden Armen sicher vor der Brust gehalten und mit dem Oberkörper darauf gelegen habe, vom Beklagten aus Frust mit voller Wucht gegen den Kopf getreten worden sei und es sich hierbei um keine im Spiel gerechtfertigte Härte mehr, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung, jedenfalls aber einen grob fahrlässigen Regelverstoß gehandelt habe.

 

Der Beklagte

  • hatte schon einen Regelverstoß bestritten und behauptet, dass der Kläger den Ball nicht sicher gehalten habe, sondern mit Oberkörper, Kopf und Händen voraus in Richtung des etwa einen Meter vor ihm liegenden Balles gesprungen, er, der Beklagte jedoch schneller am Ball gewesen, zum Schuss gekommen und der Kläger dabei unglücklicherweise getroffen worden sei, entweder von seinem Fuß oder vom Ball.

 

Durch den Schiedsrichter

  • war eine Ahndung des Vorfalles nicht erfolgt.

 

In seiner Entscheidung hat das LG u.a. ausgeführt, dass

  • Fußball ein Kampfspiel mit erhöhtem Gefährdungspotential ist, bei dem es nicht selten beim gemeinsamen Kampf um den Ball zu Verletzungen kommt,
  • die Spieler sich dieser erhöhten Verletzungsgefahr bewusst sind und
  • angesichts der Hektik und Eigenart des Fußballspiels,

 

Spieler für die Verletzungen von gegnerischen Mitspielern

  • nicht schon haften, wenn sie mit einfacher Fahrlässigkeit gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen, sondern
  • nur dann haften, wenn ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß vorliegt,
    • wobei die Beweislast für den erforderlichen schuldhaften Regelverstoß beim Verletzten liegt und
    • zur Bewertung von Regelverstößen die Regeln des Deutschen Fußballbundes heranzuziehen sind (Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 15.01.2016 – Nr. 2/2016 –).

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fbeim-fusballspiel-wann-haften-spieler-fur-die-verletzungen-von-gegnerischen-mitspielern%2F">logged in</a> to post a comment