Gebrauchtwagenverkauf von Verbraucher an Verbraucher – Was heißt „für das Fahrzeug besteht keine Garantie“?

Gebrauchtwagenverkauf von Verbraucher an Verbraucher – Was heißt „für das Fahrzeug besteht keine Garantie“?

Heißt es in einem Kaufvertrag zwischen zwei als Verbraucher handelnden Parteien, mit dem ein privater Verkäufer ein von ihm gebraucht erworbenes Fahrzeug an einen privaten Käufer weiterveräußert u. a.,

  • „Für das Fahrzeug besteht keine Garantie“,

ist diese von juristischen Laien gewählte Formulierung bei verständiger Würdigung als Gewährleistungsausschluss zu verstehen.

Darauf, und dass eine Beschaffenheitsvereinbarung dann nicht vorliegt, wenn sich der Verkäufer im Rahmen von Verkaufsverhandlungen für eine Aussage – etwa durch den Zusatz „laut Vorbesitzer“ oder „laut Kfz-Brief“ – ausdrücklich auf eine bestimmte Quelle bezieht und so hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass es sich dabei nicht um eigenes Wissen handelt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 186/12 – hingewiesen.

Das hat die Pressestelle des BGH am 13.03.2013 – Nr. 41/2013 – mitgeteilt.

 

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