LG Zwickau entscheidet: Fußballfan muss Schiedsrichter 1.500 € Schmerzensgeld zahlen

LG Zwickau entscheidet: Fußballfan muss Schiedsrichter 1.500 € Schmerzensgeld zahlen

Mit Urteil vom 24.09.2024 – 4 O 771/23 – hat das Landgericht (LG) Zwickau in einem Fall, in dem bei einem Fußballspiel 

  • der 3. Liga 

ein Fan dem Schiedsrichter,

  • weil er verärgert über dessen Entscheidungen war,

auf dem Weg in die Halbzeitpause einen 

  • Becher voll Bier 

über den Kopf ausgeschüttet hatte, den Fan zur Zahlung eines Schmerzensgeldes 

  • von 1.500 € 

an den Schiedsrichter verurteilt.

Das AG begründete dies damit, dass durch die ihm verabreichte Bierdusche 

  • ungerechtfertigt sowie
  • schwerwiegend

in das grundgesetzlich geschützte 

  • Allgemeine Persönlichkeitsrecht 

des Schiedsrichters eingegriffen sowie er darüber hinaus auch 

  • gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) 

tätlich beleidigt worden und deswegen ein Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) 

  • in Höhe von 1.500 € 

angemessen sei.

Übrigens:
Das Fußballspiel wurde von dem Schiedsrichter nach der erhalten Bierdusche abgebrochen und später vom DFB-Sportgericht mit 2:0 für den Auswärtsverein gewertet (Quelle: beck-aktuell).