Mit Urteil vom 24.09.2024 – 4 O 771/23 – hat das Landgericht (LG) Zwickau in einem Fall, in dem bei einem Fußballspiel
ein Fan dem Schiedsrichter,
- weil er verärgert über dessen Entscheidungen war,
auf dem Weg in die Halbzeitpause einen
über den Kopf ausgeschüttet hatte, den Fan zur Zahlung eines Schmerzensgeldes
an den Schiedsrichter verurteilt.
Das AG begründete dies damit, dass durch die ihm verabreichte Bierdusche
- ungerechtfertigt sowie
- schwerwiegend
in das grundgesetzlich geschützte
- Allgemeine Persönlichkeitsrecht
des Schiedsrichters eingegriffen sowie er darüber hinaus auch
- gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB)
tätlich beleidigt worden und deswegen ein Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
angemessen sei.
Übrigens:
Das Fußballspiel wurde von dem Schiedsrichter nach der erhalten Bierdusche abgebrochen und später vom DFB-Sportgericht mit 2:0 für den Auswärtsverein gewertet (Quelle: beck-aktuell).
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