Sturz auf regennassen Messingplatten in der Fußgängerzone (Sprottenplatten) von Kiel – Stadt Kiel haftet.

Sturz auf regennassen Messingplatten in der Fußgängerzone (Sprottenplatten) von Kiel – Stadt Kiel haftet.

In einem Fall, in dem eine 58 Jahre alte Fußgängerin in der Holstenstraße in Kiel auf einer regennassen sogenannten „Sprottenplatte“ ausgerutscht war und sich den Wadenbeinknochen gebrochen hatte, hat das Landgericht (LG) Kiel mit Urteil vom 01.11.2013 – 13 O 99/12 – die Stadt Kiel zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 2000 € und Schadensersatz verurteilt.

Die von der Stadt Kiel gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hatte keinen Erfolg.

Der für Amtshaftungssachen zuständige 11. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) hat mit Urteil vom 17.06.2014 – 11 U 167/13 – entschieden, dass die beklagte Stadt Kiel vom LG zutreffend wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt worden ist.

Entscheidend für die Richter war, dass die Stadt Kiel durch das Einbringen der im Gehweg eingelassenen Messingplatten (sogenannte „Sprottenplatten“) eine potenzielle Sturzgefahr geschaffen hatte, weil von diesen bereits bei einem witterungsbedingt geringen Maß an Feuchtigkeit eine erhöhte Rutschgefahr ausging, die Rutschneigung der Platten sich im Laufe der Zeit aufgrund der zwischenzeitlichen Abnutzung noch erhöht hatte und im Hinblick auf diese Eigenschaft der Sprottenplatten bei Feuchtigkeit die Stadt, die aus einer Reihe von Presseberichten diese Eigenschaften auch kannte, eine gesteigerte Sicherungspflicht traf.
Zwar waren und sind die Platten ohne weiteres sichtbar, doch muss ein Fußgänger sich nach Ansicht der Richter nicht durch eine entsprechende Weggestaltung darauf einstellen, dass er nicht zwangsläufig auf diesen Platten ausrutscht. Auch wird ein Ausweichen nicht immer möglich sein, nachdem die „Holstenstraße“ zu den üblichen Ladenöffnungszeiten von Publikum stark frequentiert wird.

Da die gestürzte Fußgängerin ortskundig, die Sprottenplatte gut erkennbar und ihr durch vorangegangene Berichterstattungen die erhöhte Rutschgefahr bekannt war, traf sie allerdings ein Mitverschulden.

Ein Unfall wie der vorliegende kann sich auch in anderen Städten, die durch ähnliche oder vergleichbare bauliche Maßnahmen potentielle Sturzgefahren geschaffen haben, ereignen. Hat sich ein derartiger Unfall ereignet sollte die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden.

 


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