Tag Pflicht

AG Düsseldorf entscheidet, wann, wer online einen Flug noch kurz vor Schluss des Check-In bucht, den Check-In dann aber nicht mehr schafft und deshalb 

…. den Flug nicht antreten kann, Anspruch auf Rückerstattung der Flugscheinkosten hat.

Mit Urteil vom 17.06.2024 – 37 C 294/24 – hat das Amtsgericht (AG) Düsseldorf in einem Fall, in dem während eines Aufenthalts in einem Flughafen 

  • unter Nutzung des Smartphones  

bei einem Luftfahrtunternehmen um  

  • 12.06 Uhr 

ein Online-Ticket für einen

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Eltern sollten wissen, dass, wenn ihrem anspruchsberechtigten Kind kein bedarfsgerechter KITA-Platz zur Verfügung gestellt wird und sie deshalb

…. einer Erwerbstätigkeit nicht (mehr) nachgehen können, sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens haben können.

Mit Urteilen vom 20.10.2016 – III ZR 278/15, III ZR 302/15 und III ZR 303/15 – hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass Eltern, 

  • wenn einem anspruchsberechtigten Kind kein KITA-Platz zur Verfügung gestellt wird, 

Anspruch auf Ersatz eines

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LG Osnabrück entscheidet: Autofahrer haftet bei einer Kollision mit einem fahrradfahrenden 8-jährigem Kind auch dann zu 100 %, wenn 

…. das Kind schon kurz vor Erreichen eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad zum Überqueren der Straße vom Gehweg auf die Straße fährt. 

Mit Urteil vom 08.10.2020 – 6 S 150/20 – hat das Landgericht (LG) Osnabrück in einem Fall, in dem ein 8-jähriges Kind, 

  • das allein mit seinem Fahrrad auf einem Gehweg unterwegs war, 

mit einem in entgegengesetzter Richtung auf der Straße fahrendem Auto zusammengestoßen war, als es

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Wird einem anspruchsberechtigten Kind kein KITA-Platz zur Verfügung gestellt, können Eltern Anspruch auf Ersatz 

…. eines Verdienstausfallschadens haben.

Darauf hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) schon mit Urteilen vom 20.10.2016 – III ZR 278/15, 302/15 und 303/15 – hingewiesen.

Danach ist, wenn das Gesetz, 

  • wie beispielsweise § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 

einem Kind,

  • welches das erste Lebensjahr vollendet hat, 
  • bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres 

einen Anspruch auf frühkindliche Förderung

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Was Geschädigter und einstandspflichtiger Schädiger wissen sollten, wenn um den Ersatz des Verdienstausfallschadens

…. gestritten wird.

Ein Geschädigter, der, 

  • beispielsweise bei einem Verkehrsunfall,

eine seine

  • Arbeitskraft beeinträchtigende Gesundheitsverletzung 

erleidet, kann von dem 

  • einstandspflichtigen Schädiger

auch einen

  • Verdienstausfallschaden

ersetzt verlangen.

Allerdings obliegt es, 

  • als Ausfluss der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),

dem Geschädigten im Verhältnis zum Schädiger, seine

  • verbliebene Arbeitskraft 

in den Grenzen des Zumutbaren 

  • so nutzbringend wie möglich zu verwerten 

und wenn die (verbliebene) Arbeitskraft, die durch das schädigende Ereignis herabgesetzt worden ist, durch 

  • zumutbare Maßnahmen 

wiederhergestellt oder jedenfalls verbessert werden kann, dass er, 

  • soweit er dazu im Stande ist und
  • sofern (nach prognostischer Beurteilung) dann auch eine realistische Chance (Möglichkeit) auf eine zumutbare Berufstätigkeit am Arbeitsmarkt – gegebenenfalls auch nach Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen – besteht,

zur Heilung oder Besserung seiner Schädigung die 

  • nach dem Stande der ärztlichen Wissenschaft sich darbietenden und 
  • die eine sichere Aussicht einer wesentlichen Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit bzw. deren Wiederherstellung bietenden Mittel – Therapieen oder sonstigen ärztlichen Behandlungen –  

anwendet, d.h., dass sich ein Geschädigter zur Heilung oder Besserung seiner Schädigung beispielsweise auch einer Operation unterziehen muss, sofern sie 

  • einfach und gefahrlos, 
  • nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und 
  • sich weiter auch die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet.

Verstößt der Geschädigte gegen die 

  • ihm obliegende Schadensminderungspflicht, 

werden die von dem Geschädigten  

  • unter Einsatz der von ihm angenommenen Arbeitskraft erzielbaren (fiktiven) Einkünfte

ermittelt und auf den Schaden angerechnet, also der Anspruch des Geschädigten  

  • entsprechend gekürzt. 

Eine quotenmäßige Anspruchskürzung kommt dagegen grundsätzlich nicht in Betracht.

Übrigens:
Dafür, ob der Geschädigte 

  • überhaupt und gegebenenfalls in welchem Umfang die Möglichkeit hatte oder gehabt hätte,
  • verbliebene oder neu gewonnene Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt gewinnbringend einzusetzen, 

ist der Schädiger darlegungs- und beweisbelastet.

Der Geschädigten,

den insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft, 

muss darlegen, 

Wohnungseigentümer sollten wissen, wann eine Pflicht der Gemeinschaft zur Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums auch bei

…. Unrentabilität oder Überalterung besteht und nicht stattdessen durch Mehrheitsbeschluss die Nutzung von Gemeinschaftseigentum aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft verboten werden kann. 

Mit Urteil vom 15.10.2021 – V ZR 225/20 – hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung

  • mit Mehrheitsbeschluss 

ein auf das 

  • gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr, 

zwar beschließen können, dies aber jedenfalls dann, wenn dadurch die 

  • zweckentsprechende Nutzung von Sondereigentum 

eingeschränkt oder gar ausgeschlossen wird, nur 

  • aus zwingenden Gründen und 
  • in engen Grenzen 

in Betracht kommt.

Das bedeutet: 
Ist eine Sanierungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gemäß § 22 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ausgeschlossen, 

  • beispielsweise deshalb nicht, weil schon keine Zerstörung im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, d.h. keine Zerstörung des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudes durch ein 
    • punktuelles Ereignis wie Brand, Überflutung oder Explosion 

und wird durch 

  • gravierende bauliche Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums

eine Nutzung des 

  • Sondereigentums

zu dem vereinbarten Zweck 

  • erheblich beeinträchtigt oder 
  • sogar ausgeschlossen

sind Wohnungseigentümer verpflichtet zu veranlassen, dass diese 

  • baulichen Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums

behoben werden und können sich dieser Verpflichtung 

  • weder durch ein mehrheitlich verhängtes dauerhaftes Nutzungsverbot 

entziehen,

  • noch durch eine Berufung darauf, dass ihnen die damit einhergehenden Kosten nicht zuzumuten seien (Pressemitteilung des BGH). 

AG Nürnberg entscheidet: Krankenhaus muss Patienten für abhandengekommene Zahnprothese Schmerzensgeld und

…. Schadensersatz zahlen.

Mit Urteil vom 23.06.2021 – 19 C 867/21 – hat das Amtsgericht (AG) Nürnberg in einem Fall, in dem die etwas mehr als ein Jahr alte Zahnprothese eines Patienten, die er, 

  • während eines Krankenhausaufenthalts, 

vor einer dort durchgeführten Operation in einen speziellen Behälter hatte legen müssen, bei der, 

  • nach der Operation erfolgten Verlegung auf eine andere Station 

abhandengekommen war, entschieden, dass das Krankenhaus dem Patienten

  • die Kosten für die Neubeschaffung einer Prothese ersetzen  

und ihm, wegen der erheblichen Beeinträchtigung bei der Nahrungsaufnahme bis zur Neubeschaffung einer Prothese,

  • ein Schmerzensgeld zahlen 

muss.

Begründet hat das AG dies damit, dass das Krankenhaus 

  • im Rahmen des Behandlungsvertrages 

auch verpflichtet war, die 

  • Zahnprothese des Patienten 

ordnungsgemäß aufzubewahren und

  • nachdem diese Pflicht vom Krankenhauspersonal verletzt worden ist, 

dem Patienten ein 

  • Schadensersatzanspruch

aus dem Behandlungsvertrag zusteht (Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg).