Was Fluggäste wissen sollten, wenn sie gegen Aufpreis besondere Plätze in der Economy Class reserviert haben, ihnen diese 

Was Fluggäste wissen sollten, wenn sie gegen Aufpreis besondere Plätze in der Economy Class reserviert haben, ihnen diese 

…. von der Fluggesellschaft aber nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Das Amtsgericht (AG) Frankfurt hat mit Urteil vom 03.09.2019 – 29 C 2618/19 (44) – in einem Fall, in dem ein Fluggast für einen Flug 

  • mit seiner Familie 

drei besondere Plätze in der Economy-Class 

  • für 360 Euro Aufpreis 

reserviert hatte und

  • als er wenige Tage vor Abflug feststellen musste, dass die Plätze nicht reserviert waren, 

eigenmächtig als Ersatz die Tickets 

  • auf die teurere Business-Class 

umgebucht hatte, die Klage des Fluggastes gegen die Fluggesellschaft auf Ersatz des gezahlten Aufpreises 

  • von 1050 Euro 

für die Business-Class abgewiesen.

Danach hat ein Fluggast in einem solchen Fall zwar Anspruch auf Erstattung der 

  • gezahlten Reservierungskosten in Höhe von 360 Euro, 

nicht jedoch auf Ersatz des 

  • gezahlten Aufpreises für die Business-Class.

Begründet hat das AG dies damit, dass der Schaden, der dem Fluggast entstanden ist, 

  • nicht mehr als 

die gezahlten Reservierungskosten umfasst, da die

  • Beförderung in der Business Class,
  • – insbesondere mit Blick auf die Verpflegung und den Service an Bord –

eine 

  • andere

als die geschuldete Leistung darstelle und die 

  • eigenmächtige

Umbuchung außerdem eine 

  • nicht erstattungsfähige 

Selbstvornahme sei (Quelle: LTO Legal Tribune Online).


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