…. einer kostenlosen Ersatzbeförderung ohne Zuzahlung und sie,
- wenn sie eine Ersatzbeförderung wählen,
den Termin des Ersatzfluges grundsätzlich selbst bestimmen können.
Mit Urteil vom 27.06.2023 – X ZR 50/22 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall, in dem die Lufthansa AG Flüge im Frühjahr 2020
- wegen der Corona-Pandemie
annulliert hatte und zwei Fluggästen die Umbuchung jeweils auf einen Flug
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