Wenn der Hund auf einem Flug im Passagierraum mitreisen soll und ein Reisebüro mit der Vermittlung eines Fluges auch

…. für den Hund beauftragt worden ist. 

Mit Urteil vom 02.05.2023 – 114 C 8563/22 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem von einem Kunden ein Reisebürobetreiber mit der 

  • Vermittlung

einer Familienflugreise über Silvester von München über Zürich nach Dubai einschließlich der Flüge für

  • sich,
  • seine Familie und 
  • seine zwei Chihuahas-Hunde 

beauftragt, es dem Reisebürobetreiber bei Annahme des Vermittlungsauftrages bewusst war, dass es für den Kunden von 

  • entscheidender Bedeutung 

ist, dass die Tiere 

  • während der gesamten Flugreise 

im Passagierraum mitreisen können und der Kunde mit seiner Familie, als er 

  • beim Check-In 

erfuhr, dass 

  • nach den Vorschriften der International Air Transport Association (IATA) 

Haustiere, die nach Dubai reisen, als deklarierte Fracht transportiert werden müssen und

  • weder im Passagierraum noch im Frachtraum des Passagierflugzeugs 

mitgenommen werden dürfen, die vom Reisebüro gebuchten Flüge 

  • nicht angetreten 

hatte, die Klage des Reisebürobetreibers 

  • abgewiesen,

mit der er von dem Kunden die 

  • verauslagten

Kosten für

  • die gebuchten Flüge und
  • die Vermittlungstätigkeit

erstattet haben wollte.

Begründet ist die Klageabweisung vom AG damit worden, dass es vom Reisebürobetreiber versäumt worden sei, vor Vermittlung der 

  • Beförderungsverträge mit dem Flugunternehmen 

zweifelsfrei abzuklären, ob eine Beförderung der zwei Chihuahas-Hunde, gemäß dem erteilten Kundenauftrag,

  • im Passagierraum 

zulässig und möglich ist, es sich deswegen bei den verauslagten 

  • Kosten für die Flugtickets und die Vermittlungstätigkeit dafür, 

um keine Aufwendungen gehandelt habe, die der Reisebürobetreiber zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, 

  • den Umständen nach, 

für erforderlich halten durfte und somit ein Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen 

  • nach § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

nicht besteht (Quelle: Pressemitteilung des AG München).


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