Wird einem anspruchsberechtigten Kind kein KITA-Platz zur Verfügung gestellt, können Eltern Anspruch auf Ersatz 

Wird einem anspruchsberechtigten Kind kein KITA-Platz zur Verfügung gestellt, können Eltern Anspruch auf Ersatz 

…. eines Verdienstausfallschadens haben.

Darauf hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) schon mit Urteilen vom 20.10.2016 – III ZR 278/15, 302/15 und 303/15 – hingewiesen.

Danach ist, wenn das Gesetz, 

  • wie beispielsweise § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 

einem Kind,

  • welches das erste Lebensjahr vollendet hat, 
  • bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres 

einen Anspruch auf frühkindliche Förderung

  • in einer Tageseinrichtung (§ 22 Abs. Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) oder 
  • in Kindertagespflege (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII) 

einräumt, der örtlich und sachlich zuständige 

  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe  

verpflichtet,

  • durch die Schaffung einer ausreichenden Anzahl von eigenen Betreuungsplätzen oder 
  • durch die Bereitstellung von solchen durch geeignete Dritte – freie Träger der Jugendhilfe oder Tagespflegepersonen -, 

 sicherzustellen, dass für jedes anspruchsberechtigte Kind, 

  • für das ein entsprechender Bedarf rechtzeitig angemeldet worden ist (§ 24 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII), 

ein Betreuungsplatz auch zur Verfügung steht und kann, falls ein anspruchsberechtigtes Kind keinen

  • zumutbaren Betreuungsplatz 

zugewiesen erhält, Eltern, 

  • die deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, 

nach § 839 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 Grundgesetz (GG), 

  • wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung,

ein Anspruch auf 

  • Ersatz eines Verdienstausfallschadens 

zustehen.

Hinweis:
In einem Fall in dem einer Mutter 

  • trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs 

von dem für ihren Wohnsitz als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständigem Landkreis kein zumutbarer 

  • Betreuungsplatz für ihren einjährigen Sohn 

zur Verfügung gestellt worden war, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main 

den Landkreis   

  • wegen Verletzung seiner Amtspflicht zur unbedingten Gewährleistung eines Betreuungsplatzes

verurteilt, der Mutter den 

  • von ihr infolge des Fehlens eines Betreuungsplatzes

erlittenen Verdienstausfall 

  • in Höhe von gut 23.000,00 Euro 

zu ersetzen.

Übrigens:
Dazu,


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwird-einem-anspruchsberechtigten-kind-kein-kita-platz-zur-verfuegung-gestellt-koennen-eltern-anspruch-auf-ersatz%2F">logged in</a> to post a comment