…. erkrankt war, muss er nicht testierunfähig gewesen, sondern kann das von ihm errichtete Testament wirksam sein.
Mit Urteil vom 18.07.2024 – 8 O 97/24 – hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal (Pfalz) den Eilantrag des Testamentsvollstreckers
- einer im Alter von 90 Jahren verstorbenen Frau (im Folgenden: Erblasserin)
abgewiesen, der der Meinung war, dass die Erblasserin, als sie kurz vor ihrem Tod vor einem Notar
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