…. Lebenspartnerschaft beendet hat, bleibt Erbe.
Mit Beschluss vom 26.09.2022 – 3 W 55/22 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem ein Erblasser testamentarisch
- seine Tochter und
- seinen damaligen Lebenspartner
als Erben eingesetzt hatte, später an
erkrankt, nachfolgend wegen weit fortgeschrittener Demenz in ein
gekommen, von dem Lebenspartner des Erblassers daraufhin ein
geheiratet, von ihm der Erblasser im Pflegeheim aber weiter regelmäßig besucht und der Erblasser
verstorben war, entschieden, dass Erben des Erblassers aufgrund seines Testaments
- seine Tochter und
- sein ehemaliger Lebenspartner
sind.
Dass der vom Erblasser,
- noch vor seiner Demenzerkrankung,
als Erbe mit eingesetzter damaliger Lebenspartner
geblieben ist, hat das OLG damit begründet, dass der Erblasser
- bei Abfassung des Testaments
zwar von einer
- Fortdauer der Lebensgemeinschaft
ausgegangen, ein solches Testament nach der Rechtsprechung, wenn
- die zugrundeliegende Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht,
auch grundsätzlich unwirksam ist, eine
aber dann gilt, sofern, wie hier, die Partner sich weder
haben, noch einer der beiden sich
- aus der Beziehung heraus in schuldhafter Weise
einem neuen Partner zugewendet, sondern lediglich die
- Demenzerkrankung des Erblassers
die Fortführung der Lebensgemeinschaft faktisch
gemacht sowie der ehemalige Lebenspartner,
- durch die weiteren regelmäßigen Besuche des Erblassers im Pflegeheim,
seine fortdauernde Verbundenheit zum Ausdruck gebracht hat und aufgrund dessen anzunehmen ist, dass der Erblasser
- nach seinem hypothetischen Willen
das Testament auch für diesen Fall so gewollt habe (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg).
Hinweis:
Wer an Demenz erkrankt ist, ist meist auch
nach § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und deswegen dann auch zur
eines vor der Demenzerkrankung erstellten Testaments nicht mehr in der Lage.
Übrigens:
Infos dazu
- was man wissen sollte, wenn Streit darüber besteht, ob der Erblasser bei Testamentserrichtung (noch) testierfähig war, sein Testament also wirksam oder unwirksam ist,
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