OLG Frankfurt am Main entscheidet: Behandelnde Ärzte können von ihren Patienten wirksam als Erben eingesetzt werden 

OLG Frankfurt am Main entscheidet: Behandelnde Ärzte können von ihren Patienten wirksam als Erben eingesetzt werden 

Mit Beschluss vom 21.12.2023 – 21 W 91/23 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall in dem eine Erblasserin 

  • in ihrem Testament 

neben Freunden und Verwandten ihren 

  • behandelnden Arzt 

zum Miterben eingesetzt, ihn

  • noch zu Lebzeiten 

davon in Kenntnis gesetzt sowie sich von ihm ihre 

  • Testierfähigkeit

hatte bestätigen lassen und deswegen zwei andere Miterben 

  • die Erbeinsetzung des Arztes und damit auch 

das Testament teilweise für 

  • unwirksam

gehalten hatten, entschieden, dass der Arzt 

  • wirksam

als Erbe eingesetzt worden ist.

Begründet ist dies vom OLG damit worden, dass es Ärzten 

  • nach der Berufsordnung für Ärzte 

zwar verboten sei, von Patienten Geschenke oder andere Vorteile 

  • anzunehmen oder 
  • sich versprechen zu lassen, 

wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass die 

  • Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung 

beeinflusst wird, dass ein Verstoß gegen dieses (gesetzliche) Verbot 

  • nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),  

grundsätzlich auch die 

  • Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts 

zur Folge habe, dass die 

  • berufsständischen Regelungen in der 

Berufsordnung für die Ärzte allerdings nicht denjenigen schützen sollen, der ein 

  • Testament  

errichtet, sondern sich in erster Linie an den behandelnden Arzt 

  • als Mitglied der Ärztekammer 

richten und demnach kein 

  • an den Testierenden gerichtetes 

Testierverbot enthalten, was andernfalls im Übrigen auch einen unangemessenen Eingriff in die

  • durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützte 

Testierfreiheit darstellen würde.

Anmerkung:
Das OLG hat,

  • weil es sich um eine bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedene Frage handelt, 

die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen (Quelle: Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main).  

Übrigens:
Infos dazu,

  • wann ein unter Beachtung der Formvorschriften errichtetes Testament unwirksam ist,

finden Sie