Vermieter darf einen im Haus vorhandenen Personenaufzug nicht einfach ausbauen

Vermieter darf einen im Haus vorhandenen Personenaufzug nicht einfach ausbauen

Wird in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich ein Personenaufzug befindet, eine Wohnung angemietet,

  • gehört der Personenaufzug zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache und
  • darf nicht einfach ausgebaut werden.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 29.09.2015 – 425 C 11160/15 – hingewiesen und in einem Fall,

  • in dem eine Vermieterin den zur Zeit der Wohnungsvermietung im Haus vorhandenen Personenaufzug hatte nachträglich ausbauen lassen,

auf die Klage der Mieterin hin entschieden,

  • dass die Vermieterin wieder einen Aufzug bis zum vierten Obergeschoss, in dem sich die Mietwohnung befand, installieren muss.

Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts München am 15.04.2016 – 30/16 – mitgeteilt.


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