Wird in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich ein Personenaufzug befindet, eine Wohnung angemietet,
- gehört der Personenaufzug zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache und
- darf nicht einfach ausgebaut werden.
Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 29.09.2015 – 425 C 11160/15 – hingewiesen und in einem Fall,
- in dem eine Vermieterin den zur Zeit der Wohnungsvermietung im Haus vorhandenen Personenaufzug hatte nachträglich ausbauen lassen,
auf die Klage der Mieterin hin entschieden,
- dass die Vermieterin wieder einen Aufzug bis zum vierten Obergeschoss, in dem sich die Mietwohnung befand, installieren muss.
Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts München am 15.04.2016 – 30/16 – mitgeteilt.
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