Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht? – Bei uns sind Sie richtig.

Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen versicherungsrechtlichen Fragen.

Das Versicherungsrecht ist ein Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts. Es regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Privatpersonen und Versicherungsunternehmen. Zugleich übernimmt das Versicherungsrecht eine Art Aufsichtsfunktion.

Vertraglich wird festgeschrieben, dass der Versicherte Beiträge an die Versicherung zu zahlen hat. Im Gegenzug übernimmt diese im Schadensfall die Regulierung gegenüber dem Versicherungsnehmer. Führt der Versicherte Schadensfälle absichtlich herbei, so kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen. Zum Teil sind solche Fälle – Versicherungsbetrug bzw. Versicherungsmissbrauch – sogar strafbar.

Fragen rund um die Unfallversicherung

Im Themenbereich des Versicherungsrechts beraten unsere Fachanwälte Mandanten unter anderem auch in allen Fragen rund um die Unfallversicherung. Oft werden wir zum Beispiel gefragt, wie sich der Invaliditätsgrad berechnet. Nach diesem Grad richtet sich die Höhe der Einmalzahlung durch die Versicherung nach einem Unfall. Die Höhe des Invaliditätsgrads hängt von der sogenannten Gliedertaxe ab, wobei die Gliedertaxe je nach Tarif unterschiedlich angesetzt ist, so dass sich die Beratung in jedem Einzelfall unterscheidet.

Diese Taxe, eine Tabelle, legt fest wieviel Prozent Invalidität Verlust oder Funktionsuntüchtigkeit eines Körperteils ausmacht. Wenn durch einen Unfall mehrere Körperteile in Mitleidenschaft gezogen bzw. verloren wurden, addieren sich die einzelnen Invaliditätsgrade. Es steht dann eine höhere Versicherungsleistung in Aussicht

Einige Beeinträchtigungen werden in der Gliedertaxe nicht aufgelistet, können aber dennoch geltend gemacht werden. Bei inneren Verletzungen oder Hirnschäden werden regelmäßig ärztliche Gutachten verlangt. Diese wiederum geben dann den Grad der Invalidität an.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Gut zu wissen ist darüber hinaus, dass im Bereich der Unfallversicherungen nicht nur Unfälle im klassischen Sinne versichert sind, sondern auch überhöhte Kraftanstrengungen, beispielsweise Muskelfaserrisse im Sport oder beim Tragen schwerer Gegenstände. Hier ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob eine Versicherungsleistung zu zahlen ist.

Wie berechnet sich die Versicherungssumme?

Diese Frage ist aus dem Stegreif schwer zu beantworten, denn es kommt ganz darauf an, welche Versicherungssumme Ihre Versicherung abdeckt. Sicher ist, dass maximal 100 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt werden. Selbst wenn der (summierte) Grad der Invalidität laut Gliedertaxe darüber liegt. Ausnahme: Wenn Sie eine Versicherung inklusive Progression abgeschlossen haben.

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen?

Eine weitere Frage, die Mandanten häufig an uns heran tragen, ist die, welche Rolle Vorerkrankungen spielen. Hierzu lässt sich sagen, dass der Versicherte bei Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet ist, bekannte Vorerkrankungen anzugeben. Anschließend liegt die Entscheidung, ob eine Versicherung zustande kommt, bei der Versicherungsgesellschaft, die ihr Risiko in Zahlungspflicht genommen zu werden natürlich klein halten möchte. Aus der Praxis allerdings wissen wir, dass die Ablehnung eines Versicherungsantrages nur sehr selten vorkommt.
Anders als bei anderen Versicherungen spielen hier jedoch auch Erkrankungen, die während der Versicherungszeit entstanden sind eine Rolle und können zur Kürzung der Versicherungsleistung führen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Psychische Erkrankungen angeben?

Heutzutage sind in rund 40 Prozent aller Fälle psychische Erkrankungen Grund für eine Berufsunfähigkeit. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, aber schon einmal in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung war, der könnte es schwerer haben.

Allerdings gibt es einige Versicherer, die sich auf dieses Problematik eingestellt haben und dennoch Verträge anbieten. Jedoch schließen sie in diesen Verträgen häufig die psychischen Ursachen von der Leistung aus. Eine Therapie zu verschweigen – davon ist aus rein rechtlicher Sicht jedoch dringend abzuraten. Kommt das nämlich später heraus sind die Beiträge futsch und die Versicherung zahlt keinen Cent.

Auch müssen Sie der Versicherung im Vorfeld Auskunft über etwaigen Drogen-Konsum erteilen. Genauer gesagt müssen Beratung und/oder Behandlung wegen des Konsums innerhalb der letzten fünf bis zehn Jahre sowie der Konsum der vergangenen zwei Jahre angegeben werden. Auch über Medikamente, die mehrmals wöchentlich eingenommen werden, muss Auskunft erteilt werden. Erneut hier gilt wieder: Werden diese Fakten verschwiegen, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten.

Selbst wenn man vermeintlich alles richtig gemacht hat, kommt es aber immer wieder zu Problemen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt teils einfach nicht. Viele fragen sich dann, was sie tun sollen. Wir sind dabei Ihr richtiger Ansprechpartner. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Ingo-Julian Rösch vertritt Sie fair und kompetent. Damit Ihr Recht durchgesetzt und notfalls auch erstritten wird.

Haben Sie weitere Fragen rund um das Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht ist ein sehr breites Themenfeld. Daher können wir an dieser Stelle nur einzelne Aspekte aufgreifen und nicht zu sehr ins Detail gehen. Wenn Sie Fragen rund um das Versicherungsrecht haben, lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten – kompetent und individuell. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts. Es regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Privatpersonen und Versicherungsunternehmen. Zugleich übernimmt das Versicherungsrecht eine Art Aufsichtsfunktion.

Vertraglich wird festgeschrieben, dass der Versicherte Beiträge an die Versicherung zu zahlen hat. Im Gegenzug übernimmt diese im Schadensfall die Regulierung desselben. Führt der Versicherte Schadensfälle absichtlich herbei oder missbraucht sein Recht, so kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen. Zum Teil sind solche Fälle – Versicherungsbetrug bzw. Versicherungsmissbrauch – auch strafbar.

 

Fragen rund um die Unfallversicherung

Im Themenbereich des Versicherungsrechts beraten unsere Fachanwälte Mandanten auch in allen Fragen rund um die Unfallversicherung. Oft werden wir zum Beispiel gefragt, wie sich der Invaliditätsgrad berechnet. Nach diesem Grad richtet sich die Höhe der Einmalzahlung durch die Versicherung nach einem Unfall. Die Höhe des Invaliditätsgrads hängt von der sogenannten Gliedertaxe ab, wobei die Gliedertaxe je nach Tarif unterschiedlich ist.

Diese Taxe, eine Tabelle, legt fest wieviel Prozent Invalidität Verlust oder Funktionsuntüchtigkeit eines Körperteils ausmacht. Wenn durch einen Unfall mehrere Körperteile in Mitleidenschaft gezogen bzw. verloren wurden, so addieren sich die einzelnen Invaliditätsgrade.

Einige Beeinträchtigungen werden in der Gliedertaxe nicht aufgelistet, können aber dennoch geltend gemacht werden. So werden etwa bei inneren Verletzungen oder Hirnschäden ärztliche Gutachten verlangt. Diese wiederum geben dann den Grad der Invalidität an.

Unfallversicherungsrecht

Gut zu wissen ist darüber hinaus, dass im Bereich der Unfallversicherungen nicht nur Unfälle im klassischen Sinne versichert sind, sondern auch überhöhte Kraftanstrengungen, beispielsweise Muskelfaserrisse im Sport oder beim Tragen schwerer Gegenstände. Hier ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob eine Versicherungsleistung zu zahlen ist.

 

Wie berechnet sich die Versicherungssumme?

Diese Frage ist aus dem Stegreif schwer zu beantworten, denn es kommt ganz darauf an, welche Versicherungssumme Ihre Versicherung abdeckt. Sicher ist, dass maximal 100 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt werden. Selbst wenn der (summierte) Grad der Invalidität laut Gliedertaxe darüber liegt. Ausnahme: Wenn Sie eine Versicherung inklusive Progression abgeschlossen haben.

 

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen?

Eine weitere Frage, die Mandanten häufig an uns heran tragen, ist die, welche Rolle Vorerkrankungen spielen. Hierzu lässt sich sagen, dass der Versicherte bei Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet ist, bekannte Vorerkrankungen anzugeben. Anschließend liegt die Entscheidung, ob eine Versicherung zustande kommt, bei der Versicherungsgesellschaft, die ihr Risiko in Zahlungspflicht genommen zu werden natürlich klein halten möchte. Aus der Praxis allerdings wissen wir, dass die Ablehnung eines Versicherungsantrages nur sehr selten vorkommt.

Anders als bei anderen Versicherungen spielen hier jedoch auch Erkrankungen, die während der Versicherungszeit entstanden sind eine Rolle und können zur Kürzung der Versicherungsleistung führen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Psychische Erkrankungen angeben?

Heutzutage sind in rund 40 Prozent aller Fälle psychische Erkrankungen Grund für eine Berufsunfähigkeit. Wer also eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, aber schon ein mal in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung war, der könnte es etwas schwerer haben.

Allerdings gibt es einige Versicherer, die sich auf dieses Problematik eingestellt haben und dennoch Verträge anbieten. Allerdings schließen sie in diesen Verträgen häufig die psychischen Ursachen von der Leistung aus. Eine Therapie zu verschweigen – davon ist aus rein rechtlicher Sicht jedoch dringend abzuraten. Kommt das nämlich später heraus sind die Beiträge futsch und die Versicherung zahlt keinen Cent.

Auch müssen Sie der Versicherung im Vorfeld Auskunft über etwaigen Drogen-Konsum erteilen. Genauer gesagt müssen Beratung und/oder Behandlung wegen des Konsums innerhalb der letzten fünf bis zehn Jahre sowie der Konsum der vergangenen zwei Jahre angegeben werden. Auch über Medikamente, die mehrmals wöchentlich eingenommen werden, muss Auskunft erteilt werden. Auch hier gilt wieder: Werden diese Fakten verschwiegen, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten.

 

Haben Sie weitere Fragen rund um das Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht ist ein sehr breites Themenfeld. Daher können wir an dieser Stelle nur einzelne Aspekte aufgreifen und nicht zu sehr ins Detail gehen. Wenn Sie Fragen rund um das Versicherungsrecht haben, lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten – kompetent und individuell. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Wer ist mein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht?

Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind:

Rechtsanwalt Ingo-Julian RöschRechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Ingo-Julian Rösch
Rechtsanwalt Nino HerdingRechtsanwalt Nino Herding
(Theoretische Ausbildung zum „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ erfolgreich absolviert)

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