Was ist der so genannte „nacheheliche Unterhalt“?

Was ist der so genannte „nacheheliche Unterhalt“?

Nach der Ehe gilt der Grundsatz der Eigenverantowrtung. Nach Ablauf des Trennungsjahres, spätestens nach der Scheidung, ist grundsätzlich jeder Ehegatte selbst verpflichtet seinen Lebensunterhalt sicherzustellen. In Einzelfällen (z.B. bei Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres) kann auch nach der Scheidung ein Unterhaltsanspruch bestehen.


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