Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften während der Ehezeit). Keinem Ehegatten sollen durch die Ehe insoweit Nachteile entstehen. Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht durchgeführt. Bei Ehen bis zu drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag mindestens eines Ehegatten durchgeführt.
Ähnliche Beiträge