Was man wissen sollte, wenn man eine Detektei mit Nachforschungen beauftragt

Was man wissen sollte, wenn man eine Detektei mit Nachforschungen beauftragt

Amtsgericht München entscheidet: Handelt es sich dabei um einen Dienstvertrag muss der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung auch dann zahlen muss, wenn das Ermittlungsergebnis dürftig ausfällt und nicht zielführend ist.

Wer eine Detektei beauftragt bestimmte Ermittlungen anzustellen, muss die vereinbarte Vergütung auch dann zahlen, wenn das Ermittlungsergebnis eher dürftig und auch nicht zielführend ist.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 13.05.2015 – 262 C 7033/15 – hingewiesen und in einem Fall,

  • in dem eine Firma für Objekt- und Personenschutz von einem Mann beauftragt worden war, herauszufinden, ob und in welcher Höhe seine geschiedene Ehefrau Angaben zu ihrem Einkommen für die Jahre 2009 bis 2013 gegenüber dem Finanzamt gemacht hat und
  • er von der Firma einen Report erhalten hatte, in dem lediglich stand, dass die Nachforschungen ergeben haben, dass seine geschiedene Ehefrau aktuell keiner Tätigkeit nachgeht und genauere Aussagen darüber – ob und in welchem Umfang – sie doch einer Tätigkeit nachgeht, sich vermutlich erst durch eine mehrtägige Observation treffen lassen,

entschieden, dass der Mann den mit der Firma für Objekt- und Personenschutz vereinbarten Dienstlohn – insgesamt waren das 3000 € – zahlen muss.

Das AG begründete seine Entscheidung damit, dass

  • es sich bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nach dem Vertragsinhalt, der schriftlich fixiert worden war und vorlag, um einen Dienstvertrag gehandelt habe, weil danach die beauftragte Firma lediglich verpflichtet gewesen sei, bestimmte Ermittlungen durchzuführen und
  • der den Auftrag erteilende Mann nicht habe beweisen können, dass im Gegensatz zu dem schriftlich Festgehaltenen, mündlich vereinbart worden war, dass die beauftragte Firma ein bestimmtes Ergebnis liefern muss.

Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts München am 11.03.2016 – 21/16 – mitgeteilt.


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