Ersuchen an die BaFin um Auskunft über Kontostammdaten eines Beschuldigten.

Ersuchen an die BaFin um Auskunft über Kontostammdaten eines Beschuldigten.

Die Strafverfolgungsbehörden können bei Verdacht von Straften, auch von geringfügigen,

nach § 24c Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Auskunft über die Kontostammdaten des Beschuldigten einholen und die erteilten Auskünfte zu den Akten nehmen.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit Beschluss vom 13.02.2015 – 4 Ws 19/15 – in einem Fall entschieden,

Wie das OLG ausführte, erteilt die BaFin nach dem Wortlaut des § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG die Auskunft an die Strafverfolgungsbehörden, soweit dies für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
Die Bezugnahme auf die gesetzlichen Aufgaben weist darauf hin, dass sich Anlass und Gegenstand der Abfrage aus dem für die jeweilige Behörde geltenden Verfahrensrecht ergeben muss.
Einschlägig war hier die Ermittlungsgeneralklausel der §§ 161 Abs. 1, 160 StPO. Danach kann grundsätzlich jede Straftat Anlass eines Auskunftsersuchen sein.
Erforderlich, aber im Allgemeinen auch ausreichend ist ein Anfangsverdacht.
Da die Maßnahme in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) eingreift (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 13.06.2007 – 1 BvR 1550/03 –) unterliegt sie allerdings dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Jedoch ist die Abfrage nach Auffassung des OLG Stuttgart nicht auf die Bekämpfung schwerer Straftaten beschränkt. Grenze für ein Auskunftsersuchen sollen vielmehr die allgemeinen Regeln der §§ 152 Abs. 2, 160 StPO sein, wonach ein Anfangsverdacht einer Straftat genügt. 

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fersuchen-die-bafin-um-auskunft-ueber-kontostammdaten-eines%2F">logged in</a> to post a comment