Mietrecht – Mietminderung wegen rauchendem Nachbarn?

Mietrecht – Mietminderung wegen rauchendem Nachbarn?

Raucht ein Mieter in erheblichem Maß auf seinem Balkon und zieht der Rauch in die darüber liegende Wohnung bzw. ist der Mieter dieser Wohnung aufgrund dessen gezwungen, eine Belüftung seiner Wohnung zu unterlassen, kann das die vertraglich vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit dieser Wohnung erheblich mindern.

Das hat das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil vom 15.06.2012 – 311 S 92/10 – entschieden und einem durch den Zigarettenrauch erheblich beeinträchtigten Mieter, in einem solchen Fall deshalb das Recht zuerkannt, die Miete gegenüber seinem Vermieter nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) um 5 % zu mindern.
Hingewiesen in seiner Entscheidung hat das LG, dass es hier nicht um die Frage des Verhältnisses vom Vermieter gegen den rauchenden Mieter geht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.06.2006 – VIII ZR 124/05 –), sondern um das Verhältnis eines anderen Mieters gegen den Vermieter, dass diese Verhältnisse unabhängig voneinander zu betrachten sind und selbst dann, wenn ein Vermieter verpflichtet ist, das Rauchverhalten eines Mieters als vertragsgemäßes Verhalten zu akzeptieren, dies einen beeinträchtigten dritten Mieter nicht daran hindert, einen erheblichen Mangel gegenüber seinem Vermieter geltend zu machen.

 

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