Wenn an der Tankstelle eine herabfallende Zapfpistole das Kfz eines Kunden beschädigt – Haftet der Tankstellenbetreiber?

Wenn an der Tankstelle eine herabfallende Zapfpistole das Kfz eines Kunden beschädigt – Haftet der Tankstellenbetreiber?

Während jemand seinen Pkw an einer Tankstelle mit Benzin betankt, fällt der Dieselzapfhahn der Tanksäule, weil der Kunde zuvor ihn nicht ordnungsgemäß wieder eingehängt hat, aus seiner Halterung auf sein Auto und verursacht einen Kratzer im Lack.

Wenn der vorherige Benutzer des Dieselzapfhahns unbekannt ist, deshalb nicht in Anspruch genommen werden kann und das Einrastsystem des Dieselzapfhahns keinen Defekt aufweist, haftet der Tankstellenbetreiber in einem solchen Fall für den Schaden an dem Pkw?

Das Amtsgericht (AG) Ingolstadt hat mit Urteil vom 05.11.2007 – 15 C 2648/06 – eine Haftung des Tankstellenbetreibers bejaht.

Das Landgericht (LG) Limburg vertritt im Gegensatz dazu die Auffassung, dass die Schadensursache in einem derartigen Fall unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt dem Verantwortungsbereich des Tankstellenbetreibers zuzuordnen und dieser demzufolge auch nicht zum Ersatz des Fahrzeugschadens verpflichtet ist (LG Limburg, Urteil vom 18.11.2011 – 3 S 159/11 –).

 

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