AG München entscheidet, dass eine bei eBay als „Neu, aus Demontage“ angebotene Autofelge nicht gleichwertig mit einer „neuen“ Felge ist und dass

AG München entscheidet, dass eine bei eBay als „Neu, aus Demontage“ angebotene Autofelge nicht gleichwertig mit einer „neuen“ Felge ist und dass

…. deshalb, wenn eine erworbene „neuwertige“ Felge nicht geliefert und vom Käufer anderweitig als Ersatz eine teurere „neue“ Felge erworben wird, kein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten besteht.

Mit Urteil vom 28.02.2024 – 161 C 23096/23 – hat das Amtsgericht (AG) München die Klage eines Mannes abgewiesen, der 

  • über eBay

von dem Beklagten,

  • einem gewerblichen Händler,

zum Preis 

  • von 199,11 Euro 

eine original BMW-Felge, 

  • angeboten
    • als „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ sowie 
    • in der Artikelbeschreibung als „eine neue Felge, aus der Demontage – Felge ist NEU“. „Ein Artikel in hervorragendem Zustand, wie neu und ohne Gebrauchsspuren“

erworben hatte, der, nachdem 

  • die Felge trotz Fristsetzung nicht geliefert, 
  • sondern der Kaufpreis zurückerstattet 

worden war, sich eine 

  • neue Felge zu einem höheren Preis 

bei einem BMW-Vertragshändler gekauft hatte und die ihm dadurch entstandenen Mehrkosten 

  • in Höhe von 154,26 € 

von dem Beklagten ersetzt haben wollte.

Das AG begründete die Klageabweisung damit, dass ein Anspruch auf 

  • Ersatz der Mehrkosten 

nur dann bestehe, wenn der nachträglich ersatzweise erworbene Gegenstand 

  • gleichwertig

sei, hier ein

  • gleichwertiger Ersatzkauf 

jedoch deshalb nicht vorgelegen habe, da der Kläger nach dem mit dem Beklagten geschlossenen Kaufvertrag, 

  • was sich aus der Formulierung „aus der Demontage“ in der Artikelbeschreibung ergebe, 

Anspruch auf 

  • keine neue, vollkommen unbenutzte Felge, sondern 

lediglich eine neuwertige Felge hatte, die 

  • im Gegensatz zu einer neuen, völlig unbenutzten, zum Neupreis gehandelten Felge mit in der Regel entsprechender Verkäufer- bzw. Herstellergarantie

bereits einmal montiert und demontiert worden war und dadurch  

  • auch bei sonstiger Neuwertigkeit 

einen deutlich geringeren Marktwert hatte (Quelle: Pressemitteilung des AG München).