ArbG Siegburg entscheidet: Lässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, kann das

ArbG Siegburg entscheidet: Lässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, kann das

….  eine fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechtfertigen.

Mit Urteil vom 17.3.2022 – 5 Ca 1849/21 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg in einem Fall, in dem ein 24-jähriger Auszubildender zum Sport- und Gesundheitstrainer in einer 

  • schulischen Prüfung 

durchgefallen, daraufhin für diese Prüfung zu einem

  • Nachholtermin über die Dauer von zwei Tagen 

geladen, aber nicht erschienen war und stattdessen bei seinem Ausbildungsbetrieb, 

  • einem Fitnessstudio, 

eine 

  • entweder erschlichene oder 
  • ihm lediglich aus Gefälligkeit ausgestellte

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hatte, die deswegen durch den Ausbilder erklärte 

  • fristlose Kündigung 

für gerechtfertigt erklärt.

Danach stellt es eine 

  • schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten,

dar und ist es dem Arbeitgeber unzumutbar einen gesunden Auszubildenden weiter 

  • bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist 

zu beschäftigen, wenn dieser,

  • um sich einer Prüfung, insbesondere einer Nachprüfung, zu entziehen,  

ihm eine falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (Quelle: LTO Legal Tribune Online).


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