…. eine fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechtfertigen.
Mit Urteil vom 17.3.2022 – 5 Ca 1849/21 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg in einem Fall, in dem ein 24-jähriger Auszubildender zum Sport- und Gesundheitstrainer in einer
durchgefallen, daraufhin für diese Prüfung zu einem
- Nachholtermin über die Dauer von zwei Tagen
geladen, aber nicht erschienen war und stattdessen bei seinem Ausbildungsbetrieb,
eine
- entweder erschlichene oder
- ihm lediglich aus Gefälligkeit ausgestellte
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hatte, die deswegen durch den Ausbilder erklärte
für gerechtfertigt erklärt.
Danach stellt es eine
- schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten,
dar und ist es dem Arbeitgeber unzumutbar einen gesunden Auszubildenden weiter
- bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist
zu beschäftigen, wenn dieser,
- um sich einer Prüfung, insbesondere einer Nachprüfung, zu entziehen,
ihm eine falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (Quelle: LTO Legal Tribune Online).
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