BayObLG entscheidet: Titulierung einer Frau als „Schlampe“ stellt eine Beleidigung gemäß § 185 StGB dar

BayObLG entscheidet: Titulierung einer Frau als „Schlampe“ stellt eine Beleidigung gemäß § 185 StGB dar

Mit Beschluss vom 06.11.2023 – 202 StRR 80/23 – hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) die Revision eines Angeklagten 

  • gegen ein Urteil 

verworfen, mit dem der Angeklagte 

  • nach § !85 Var. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

wegen

  • Beleidigung

zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, weil er, als eine Frau in einem 

  • Telefonat

von ihm verlangt hatte, ihren Namen,

  • der in einem von ihm auf Facebook veröffentlichten Beitrag genannt worden war, 

zu löschen, ihr gegenüber daraufhin geäußert hatte: 

  • „Ich mach euch fertig, ihr Schlampen!“.

Danach stellt die Titulierung als „Schlampe“, die in gewissen Kreisen verwendet wird gegenüber einer Person, 

  • der in sexual-ethischer Hinsicht tatsächliche oder vermeintliche Verfehlungen nachgesagt werden oder 
  • deren Lebensführung nicht den von der Gesellschaft an Minimalanforderungen gestellten sozial-adäquaten Verhaltens gerecht wird, 

durch die darin zum Ausdruck gekommene 

  • Missachtung

einen Angriff auf die persönliche Ehre der Betroffenen dar und ist sowohl 

  • als Schmähkritik 

als auch 

  • als Formalbeleidigung 

einzustufen, wenn, mit einem herabwürdigenden Schimpfwort, wie hier, auf ein 

  • herangetragenes Verlangen 

reagiert wird, ohne dass dieses 

  • auch nur im Ansatz 

einen Anlass bietet, mit einer derartigen Verunglimpfung zu reagieren, weil es dann dem Beleidiger ersichtlich allein darauf ankommt, 

  • der Betroffenen mit der Bezeichnung als „Schlampe den persönlichen Achtungsanspruch, der jeder Person kraft ihres Menschseins zukommt, von vornherein abzusprechen und 
  • sie „niederzumachen“.

Besteht schon nicht ansatzweise eine 

  • Konnexität

zwischen 

  • dem vorangegangenen Verhalten der als „Schlampe“ Beschimpften 

und 

  • ihrer Verunglimpfung durch den Beschimpfer,

tritt im Übrigen auch die 

  • Meinungsäußerungsfreiheit

hinter den Schutz der 

  • persönlichen Ehre

zurück. 

Hinweis:
Dazu, 

  • wonach sich beurteilt, ob eine ehrverletzende Äußerung als strafbare Beleidigung angesehen werden kann, 

vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fbayoblg-entscheidet-titulierung-einer-frau-als-schlampe-stellt-eine-beleidigung-gemaess-%25c2%25a7-185-stgb-dar%2F">logged in</a> to post a comment