Betriebsgefahr eines Quads ist höher als die eines normalen Pkw’s.

Betriebsgefahr eines Quads ist höher als die eines normalen Pkw’s.

Ist keinem an einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugführer ein Verschulden nachzuweisen, kann die reine Betriebsgefahr der Kraftfahrzeuge zum Haftungsgrund werden. In solchen Fällen muss die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge nicht gleich hoch sein.
Vielmehr kommt es auf die spezifischen Besonderheiten der beteiligten Fahrzeuge an.

In die Bewertung der spezifischen Besonderheiten eines Quads ist entscheidend dessen Instabilität einzustellen.
Die Betriebsgefahr eines Quads ist deshalb stets wesentlich höher anzusetzen als die eines normalen Pkw’s.

Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 17.09.2013 – 10 U 2166/13 – hingewiesen.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fbetriebsgefahr-eines-quads-ist-hoeher-als-die-eines-normalen-pkw%2F">logged in</a> to post a comment