Der Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet.

Der Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet.

Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten,

Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit Beschluss vom 02.02.2015 – 4 Ss 721/13 – hingewiesen.

Danach kommt, wenn ein Fahrschüler während einer Ausbildungsfahrt nach rechts über die Fahrbahnmitte geraten ist und dort an einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Fremdsachschaden verursacht hat, bei dem Fahrlehrer

  • keine Verurteilung wegen fahrlässig begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten des Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot sowie der Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers nach §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVO in Betracht,
  • sondern nur eine Verurteilung wegen fahrlässigen Schädigens eines anderen Verkehrsteilnehmers nach §§ 1 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO, falls die Schädigung des Anderen von dem Fahrlehrer durch Unterlassen eines ihm möglichen und zumutbaren Eingreifens schuldhaft (mit)verursacht worden ist.

 


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