Einem Trainer der Sportlerinnen mit versteckter Kamera in Umkleidekabine filmt kann fristlos gekündigt werden

Einem Trainer der Sportlerinnen mit versteckter Kamera in Umkleidekabine filmt kann fristlos gekündigt werden

Mit Urteil vom 01.11.2017 – 24 Ca 4261/17 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin in einem Fall, in dem einem Trainer für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin fristlos gekündigt worden war,

  • weil er in der Umkleidekabine Sportlerinnen mit einer versteckten Kamera gefilmt hatte,

entschieden,

  • dass die Kündigung wirksam ist.

Denn, so das ArbG,

  • derart schwerwiegende Pflichtverletzungen seien ein Grund, der gemäß § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine fristlose Kündigung rechtfertige und
  • die Kündigung sei auch gemäß § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Kündigungsgründe erfolgt (Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Berlin-Brandenburg vom 01.11.2017 – Nr. 25/2017 –).

Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Feinem-trainer-der-sportlerinnen-mit-versteckter-kamera-umkleidekabine-filmt-kann-fristlos-gekundigt-werden%2F">logged in</a> to post a comment