Fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Beleidigung des Vermieters

Fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Beleidigung des Vermieters

Einem Mieter, der seinen Vermieter grundlos und ohne vorausgegangene Provokation massiv beleidigt, kann fristlos gekündigt werden, ohne dass es zuvor einer Abmahnung bedarf, weil schwerwiegenden Beleidigungen das Vertrauen zerstören und zerstörtes Vertrauen durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann.

Das hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 14.11.2014 – 452 C 16687/14 – in einem Fall entschieden, in dem eine Mieterin,

  • weil sie der Meinung war, dass ihre Wohnung durch die darunter liegende Heizanlage überwärmt sei, so dass Temperaturen bis zu 38 Grad herrschten, was jedoch wie von einem Sachverständiger festgestellt worden war, nicht stimmte,

 

im Streit darüber im Rahmen verschiedener Prozesse ihre Vermieterin scherwiegend beleidigt und ihr u. a. brutale Sterbehilfe vorgeworfen sowie ihr Verhalten mit der Vernichtung der Juden im Dritten Reich verglichen hatte.

Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts München am 05.06.2015 mitgeteilt.

 


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