Gegen Berufsunfähigkeit Versicherte sollten wissen, dass auch eine diagnostizierte chronische Schmerzstörung mit 

Gegen Berufsunfähigkeit Versicherte sollten wissen, dass auch eine diagnostizierte chronische Schmerzstörung mit 

…. somatischen und psychischen Faktoren die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit begründen kann.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.02.2022 – 7 U 199/12 – entschieden, dass in einer Berufsunfähigkeitsversicherung die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit auch auf der Diagnose einer 

  • chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren 

beruhen kann und aufgrund dessen einem früher als Flugzeugabfertiger Beschäftigten, 

  • der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte und  

dessen Arbeitsverhältnis

  • wegen zunehmender gesundheitlicher Beschwerden 

mit einem Aufhebungsvertrag beendet worden war, aus seiner Berufungsunfähigkeitsversicherung 

  • monatliche Leistung 

zugesprochen.     

Nach dem vom OLG eingeholten internistisch-rheumatologischen Gutachten und aufwendiger Diagnostik konnte bei dem Versicherungsnehmer zwar 

  • sowohl eine rheumatische Erkrankung 
  • als auch eine Fibromyalgie 

ausgeschlossen werden, feststellbar bei ihm waren aber auf somatischen Gebiet 

  • objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen in einem Umfang von 40 % (u.a. arthrotische Veränderungen an den Fingern sowie dem Daumensattelgrundgelenk) 

angesichts derer der Sachverständige für psychosomatische Medizin zu der überzeugenden Diagnose einer 

  • „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ 

mit aufgrund dadurch bedingten Leistungseinbußen des Versicherungsnehmers 

  • von deutlich mehr als 50 % in seinem zuletzt ausgeübten Beruf 

gelangt war.

Übrigens:
Die Diagnose der 

  • „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ (Diagnoseschlüssel ICD-10:F45.41)

setzt 

  • im Gegensatz zur „chronischen Schmerzstörung“ (Diagnoseschlüssel ICD-10:F43.4)

nicht die Feststellung 

  • eines psychischen Konflikts oder 
  • einer psychosozialen Belastungssituation 

voraus (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main). 


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