Ist befristetes Arbeitverhältnis im Profifußball zulässig?

Ist befristetes Arbeitverhältnis im Profifußball zulässig?

Das Landesarbeitsgericht (LArbG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat mit Urteil vom 17.02.2016 – 4 Sa 202/15 – darauf hingewiesen,

  • dass die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung als Profifußballspieler nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) sachlich gerechtfertigt ist und
  • die Entscheidung darüber, ob ein Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, er also die Chance auf die Teilnahme am aktiven Spielbetrieb und damit die Möglichkeit hat, eine vereinbarte Punkteprämie zu erreichen, dem freien Ermessen des Trainers unterliegt.

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das LArbG Rheinland-Pfalz das Rechtsmittel der Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) für den unterlegenen Kläger, einem Lizenzfußballspieler, zugelassen, der bei dem beklagten Verein seit dem 01.07.2009 aufgrund befristeter Arbeitsverträge als Torhüter tätig war und beantragt hatte,

  • festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung zum 30.06.2014 nicht beendet worden ist, hilfsweise, dass das Arbeitsverhältnis durch Bedingungseintritt (einjährige Verlängerungsoption) bis zum 30.06.2015 zu den seitherigen Bedingungen fortbesteht sowie,
  • obwohl er nur in der Hinrunde eingesetzt war, Verurteilung des Vereins zur Zahlung der Prämie für die von der Erstliga-Mannschaft in der Rückrunde 2014 erspielten Punkte (Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Mainz vom 17.02.2016).

 


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