Kündigung wegen Verteilens von Flugblättern?

Kündigung wegen Verteilens von Flugblättern?

Die ordentliche Kündigung eines seit neun Jahren bei einem Paketzustellungsunternehmen beschäftigten und bisher nicht einschlägig abgemahnten Teamleiters,

  • dem von seinem Arbeitgeber die Verteilung von Flugblättern an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache mit darin enthaltenen Behauptungen wie z.B. „der (Arbeitgeber) behandelt uns wie Sklaven“, den „Aushilfen werden ihre elementaren Rechte genommen, wie ihr gesetzlicher Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“ und „(Arbeitgeber) kauft sich unternehmerfreundlichen Betriebsrat“, vorgeworfen worden war,

 

ist dann nicht gerechtfertigt,

  • wenn ihm nach vor dem Arbeitsgericht durchgeführter Beweisaufnahme lediglich nachgewiesen werden kann, ein einziges dieser beleidigenden und rufschädigenden Flugblätter aus der Tasche gezogen und einem Betriebsangehörigen gegeben zu haben.

 

Das hat das Landesarbeitsgericht (LArbG) Düsseldorf, wie die Pressestelle des Gerichts mitgeteilt hat, mit Urteil vom 16.11.2015 – 9 Sa 832/15 – entschieden.

 


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