Mit Urteil vom 14.08.2025 – 12 O 85/21 – hat das Landgericht (LG) Göttingen in einem Fall, in dem dem medizinischen Personal
- einer Krankenhausgesellschaft
bei der Geburt eines Kindes
- mehrere grobe Behandlungsfehler
unterlaufen waren, die Krankenhausgesellschaft zur Zahlung eines Schmerzensgeldes
- in Höhe von einer Million Euro
an das Kind verurteilt, das aufgrund der Behandlungsfehler
- heute unter irreparablen schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen leidet
und nicht in der Lage ist
- zu sprechen oder
- eigenständig zu essen
sowie
- durchgehend eine Betreuung benötigt.
Als
- grob behandlungsfehlerhaft
erachtete es das LG, dass, wie die Beweisaufnahme ergab, weder
noch
trotz erkennbarer Anzeichen einer akuten Gefährdung des ungeborenen Kindes, einen
- in dieser Situation erforderlichen
Notkaiserschnitt eingeleitet hatten, das Kind nach der Geburt ferner nicht
- ausreichend überwacht und
- mit Sauerstoff versorgt
sowie es zudem unterlassen worden war, rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten neonatologischen
- Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen
hinzuzuziehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die gynäkologische Geburtsstation des betreffenden Krankenhauses wurde mittlerweile geschlossen (Quelle: Pressemitteilung des LG Göttingen).
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