LG Göttingen entscheidet: Eine Million Euro Schmerzensgeld für bei der Geburt infolge grober Behandlungsfehler schwerstgeschädigtes Kind

Mit Urteil vom 14.08.2025 – 12 O 85/21 – hat das Landgericht (LG) Göttingen in einem Fall, in dem dem medizinischen Personal 

  • einer Krankenhausgesellschaft 

bei der Geburt eines Kindes

  • mehrere grobe Behandlungsfehler 

unterlaufen waren, die Krankenhausgesellschaft zur Zahlung eines Schmerzensgeldes 

  • in Höhe von einer Million Euro 

an das Kind verurteilt, das aufgrund der Behandlungsfehler

  • heute unter irreparablen schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen leidet 

und nicht in der Lage ist 

  • zu sprechen oder 
  • eigenständig zu essen 

sowie

  • durchgehend eine Betreuung benötigt. 

Als

  • grob behandlungsfehlerhaft 

erachtete es das LG, dass, wie die Beweisaufnahme ergab, weder 

  • die zuständige Hebamme 

noch 

  • der behandelnde Arzt, 

trotz erkennbarer Anzeichen einer akuten Gefährdung des ungeborenen Kindes, einen

  • in dieser Situation erforderlichen 

Notkaiserschnitt eingeleitet hatten, das Kind nach der Geburt ferner nicht

  • ausreichend überwacht und 
  • mit Sauerstoff versorgt 

sowie es zudem unterlassen worden war, rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten neonatologischen 

  • Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen 

hinzuzuziehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die gynäkologische Geburtsstation des betreffenden Krankenhauses wurde mittlerweile geschlossen (Quelle: Pressemitteilung des LG Göttingen).