Sturz im Hotelzimmer bei nächtlichem Toilettengang während einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

Sturz im Hotelzimmer bei nächtlichem Toilettengang während einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

Übernachtet ein Angestellter während einer Dienstreise in einem Hotel und stürzt er dort in seinem Zimmer nachts beim Gang zur Toilette, weil er nach dem Aufstehen aus dem Bett über den Bettüberwurf stolpert, handelt es sich dabei um keinen Arbeitsunfall.

Das hat die 31. Kammer des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf mit Urteil vom 05.11.2015 – S 31 U 427/14 – entschieden und in einem solchen Fall,

  • bei dem sich ein Diplom-Ingenieurs einen Bruch eines Wirbelkörpers zugezogen hatte,
  • dessen Klage gegen seine Berufsgenossenschaft, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen, abgewiesen.

 

Begründet hat die Kammer ihre Entscheidung damit, dass

  • der Unfall in keinem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden sei,
  • die Nachtruhe im Hotelzimmer während einer Dienstreise und die damit zusammenhängenden Verrichtungen grundsätzlich nicht mehr zum vom Versicherungsschutz umfassten Bereich gehören und
  • auch eine Ausnahme hiervon nicht vorgelegen habe, weil der Unfall in dem obigen Fall nicht durch eine gefährliche Einrichtung ausgelöst worden sei, die der Versicherte wegen eines auswärtigen Dienstgeschäftes habe benutzen müssen, sondern durch einen Bettüberwurf.

 

Das hat die Pressestelle des Sozialgerichts Düsseldorf mitgeteilt.

 


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