Tag Grund

Was Wohnungsvermieter und Wohnungsmieter über das Wohnungsbetretungsrecht des Vermieters wissen sollten

Mit Urteil vom 26.04.2023 – VIII ZR 420/21 – hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem in einem Formularmietvertrag die Regelung enthalten war, dass

  • dem Vermieter oder seinem Beauftragten oder beiden aus besonderem Anlass (insbesondere im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses zwecks anderweitiger Vermietung oder bei beabsichtigtem Verkauf der Mietsache) die Besichtigung der Mieträume zu verkehrsüblicher Tageszeit nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung an Werktagen (auch samstags) freisteht,

darauf hingewiesen, dass zwar während der Dauer des Mietverhältnisses das

Read More

LAG Hamm erklärt fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, die ohne auszustempeln, für zehn Minuten zum Kaffeetrinken gegangen war, 

…. aufgrund ihres Verhaltens danach, für rechtmäßig 

Mit Urteil vom 27.01.2023 – 13 Sa 1007/22 – hat die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm in einem Fall, in dem der Arbeitgeber einer 

  • Raumpflegerin,

das Arbeitsverhältnis mit ihr fristlos, 

  • hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt,

gekündigt hatte, weil sie eine Stunde und zehn Minuten, nachdem sie sich zu

Read More

Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten

Mit Urteil vom 06.09.2021 – 1 Sa 299/20 – hat die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in einem Fall, in dem einem Arbeitnehmer, 

  • dessen wesentliche Aufgabe darin bestand, Kunden vor Ort zu besuchen und zu beraten und 
  • dem zu diesem Zweck ein Dienstwagen zur Verfügung stand, den er auch privat nutzen durfte, 

nach einer

  • außerhalb der Arbeitszeit begangenen 

Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen worden war, der seinem Arbeitgeber daraufhin vorgeschlagen hatte, die Zeit bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch

Read More

ArbG Siegburg erklärt fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohungen gegen Vorgesetzten für berechtigt

Mit Urteil vom 04.11.2021 – 5 Ca 254/21 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg die fristlose Kündigung eines 

  • seit über 13 Jahren in der Buchhaltung bei einer Stadt 

Beschäftigten für 

  • wirksam

erklärt, die vom Arbeitgeber deswegen ausgesprochen worden war, weil der Beschäftigte gegenüber seiner Kollegin 

  • nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten 

über diesen geäußert hatte: 

  • „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich.“ 

Das ArbG sah den 

  • die fristlose Kündigung rechtfertigenden wichtigen Grund 

in der 

  • seiner Überzeug nach absolut ernst gemeinten 

Äußerung gegenüber seiner Kollegin, die 

  • sowohl die Ankündigung für eine Gefahr von Leib und Leben des Vorgesetzten 
  • als auch die Ankündigung eines Amoklaufs 

beinhaltete und erachtete aufgrund dessen

  • eine Weiterbeschäftigung des Arbeitgebers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für unzumutbar sowie 
  • eine vorherige Abmahnung für entbehrlich (Quelle: Pressemitteilung des ArbG Siegburg).

ArbG Siegburg entscheidet: Einsperren eines Arbeitskollegen auf der Toilette kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Mit Urteil vom 11.02.2021 – 5 Ca 1397/20 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg die Kündigungsschutzklage eines als Lagerist Beschäftigten abgewiesen, dem, weil er einen Arbeitskollegen während dieser sich auf der Toilette befand, 

  • heimlich, indem er unter der Toilettentür ein Papierblatt hindurch schob, mit einem Gegenstand den Toilettenschlüssel aus dem Schloss stieß, so dass dieser auf das Papierblatt fiel und den Schlüssel damit herauszog,

solange eingesperrt hatte,

  • bis dieser sich schließlich veranlasst sah, die Toilettentür aufzutreten,

vom Arbeitgeber fristlos gekündigt worden war.

Das ArbG hat 

  • die fristlose Kündigung des seit über einem Jahr bei dem Arbeitgeber beschäftigten Lageristen für gerechtfertigt,
  • eine vorherige Abmahnung für entbehrlich sowie 
  • seine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für nicht zumutbar 

erachtet und darin, dass durch das Wegnehmen des Toilettenschlüssel mittels eines alten Tricks 

  • der eingesperrte Arbeitskollege zumindest zeitweise seiner Freiheit und der ungehinderten Möglichkeit des Verlassens der Toilette beraubt sowie 
  • die Toilettentür, also das Eigentum des Arbeitgebers, beschädigt 

worden war, eine, 

  • einen wichtigen Kündigungsgrund, 

darstellende ganz erheblichen Pflichtverletzung gesehen (Quelle: Pressemitteilung des ArbG Siegburg).

Was Eltern, die einen für ihr Kind abgeschlossenen Krippenvertrag wegen gescheiterter Eingewöhnung kündigen wollen,

…. wissen sollten.

Mit Urteil vom 08.10.2019 – 173 C 8625/19 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem Eltern einen,

  • für ihren im Oktober 2018 geborenen Sohn, abgeschlossenen

Krippenvertrag, nachdem

  • am 04.02.2019 mit der Eingewöhungsphase ihres Sohnes – täglich eine Stunde – begonnen worden und
  • dieser am 13.02.2019 erkrankt war,

am 26.02.2019 ordentlich und am 28.02.2019 fristlos,

  • mit der Begründung

gekündigt hatten,

  • ihr Sohn sei “ … bereits nach der ersten Woche seines Besuches mit ersten Symptomen beginnend am 10.02.2019, vom 13.02.2019 bis einschließlich 22.02.2019 krank gewesen“,

entschieden, dass,

  • die ordentliche Kündigung zum Ablauf der vereinbarten dreimonatigen Kündigungsfrist wirksam,
  • die fristlose Kündigung hingegen unwirksam war,

mit der Rechtsfolge, dass,

  • weil der Krippenplatz nicht bis zum Ende des Kündigungszeitraums wiederbesetzt werden konnte,

die Eltern, die vereinbarte Vergütung für die drei Monate Kündigungszeit (weiter) bezahlen mussten.

Dass kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorgelegten hat und die außerordentliche Kündigung deswegen unberechtigt war, hat das AG damit begründet,

  • dass nach der kurzen Eingewöhnungszeit und den jeweils kurzen Aufenthalten in der Kita nicht davon gesprochen werden könne, dass die Eingewöhnung per se gescheitert sei

und

  • dass es logisch sowie allgemein bekannt sei, dass Kleinkinder, die in die Kita kommen, mit großer Wahrscheinlichkeit zunächst einmal krank werden und dies nicht dem Krippenpersonal angelastet werden könne (Quelle: Pressemitteilung des AG München).