Wird ein Patient über Wundinfektionsgefahren nicht hinreichend aufgeklärt, haften das Krankenhaus und der behandelnde Arzt nicht, wenn feststeht, dass der Patient auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in den ärztlichen Eingriff eingewilligt hätte.
Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 09.12.2014 – 26 U 88/13 – entschieden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war beim Kläger nach Durchführung einer offenen Nabelhernien-Operation nach Spitzy eine Wundinfektion aufgetreten, die noch zweimal zwecks Sekundärheilung geöffnet werden musste.
Die von dem Kläger gegen Krankenhaus und behandelndem Arzt erhobene und damit begründete Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage, dass er über Behandlungsalternativen und das Wundinfektionsrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei, wies der 26. Zivilsenat des OLG Hamm, nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen, ab.
Über Behandlungsalternativen musste der Kläger, wie der Senat ausführte, nicht aufgeklärt werden, weil in seinem Fall die gewählte Behandlungsmethode vorzugswürdig war.
Ein endoskopisches Verfahren wäre mit höheren Risiken behaftet gewesen und war keine gleichermaßen indizierte Behandlungsalternative. Deswegen musste dieses Verfahren dem Kläger auch nicht als Behandlungsalternative vorgestellt werden.
Dass der Kläger ordnungsgemäß über das Wundinfektionsrisiko der Operation aufgeklärt worden war, konnten die Beklagten zwar nicht beweisen.
Eine Haftung der Beklagten aus der unzureichenden Aufklärung folgte aber hier deshalb nicht, weil
- die durchgeführte Operation nach den Angaben des Sachverständigen die einzige Möglichkeit zur Behebung des Nabelbruchs war,
- ein Abwarten dazu geführt hätte, dass sich der Bruch und die schmerzhaften Beschwerden vergrößert hätten,
- angesichts dessen der Kläger einen Entscheidungskonflikt nicht plausibel darlegen konnte und
- somit davon auszugehen war, dass er auch bei Kenntnis des Wundinfektionsrisikos sich zu dem relativ kleinen ambulanten Eingriff entschlossen und in Operation eingewilligt hätte.
Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm am 06.03.2015 mitgeteilt.
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