Versicherungsrecht – Sind hochwertige Herrenarmbanduhren „Wertsachen“ i. S. von § 21 Nr. 1 c der Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen (AHR) 2004?

Versicherungsrecht – Sind hochwertige Herrenarmbanduhren „Wertsachen“ i. S. von § 21 Nr. 1 c der Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen (AHR) 2004?

Werden bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl Herrenarmbanduhren entwendet, kann die Hausratversicherung sich bei der Schadensregulierung nicht auf die für Wertsachen geltenden Entschädigungsgrenzen berufen, weil es sich bei Herrenarmbanduhren um keine Wertsachen i. S. von § 21 Nr. 1 c AHR 2004 handelt.

Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Hinweisbeschluss vom 10.11.2011 – 10 U 771/11 – vertreten und wie folgt begründet:

Zu Wertsachen zählen nach § 21 Nr. 1 c AHR 2004 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Bei Herrenarmbanduhren, auch wenn sie hochwertig und teilweise mit Gold oder Platin besetzt sind, handelt es sich nicht um Schmucksachen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Uhren die Funktion der Zeitmessung zukommt und der Schmuckcharakter nicht der Hauptzweck des Gegenstandes ist. Etwas anderes kann auch nicht im Hinblick darauf gelten, dass es sich um teure Uhren handelt, die teilweise mit Edelmetallen verziert sind. Wie sich aus dem Begriff „Schmucksachen“ ergibt, umfasst dieser jegliche Form von Schmuck, also auch wertlosen Modeschmuck, solange der Gegenstand Schmuckcharakter hat. Folglich kann es auf den Wert des Gegenstandes für die Einordnung als „Schmucksache“ nicht ankommen. Maßgebend muss vielmehr nach dem allgemeinen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sein, ob ein Gegenstand primär zu Schmuckzwecken getragen wird oder – wie zum Beispiel eine Brille – nur als Sekundärzweck auch Schmuckzwecken dienen soll. Demnach fallen entwendeten Uhren nicht unter den Begriff „Schmucksachen“. Die Uhren waren auch nicht aus Gold oder Platin, selbst wenn sie in untergeordneten Bereichen mit derartigen Edelmetallen besetzt waren.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fversicherungsrecht-sind-hochwertige-herrenarmbanduhren-wertsachen%2F">logged in</a> to post a comment