Verurteilung wegen heimlich gemachter und verbreiteter Sex-Aufnahmen

Verurteilung wegen heimlich gemachter und verbreiteter Sex-Aufnahmen

Weil er

  • bei der Durchführung des Geschlechtsverkehrs mit einer 18-Jährigen heimlich mit dem Handy Bild- und Video-Aufnahmen gemacht und diese an mehrere Personen weitergeleitet hatte, mit der Folge, dass das Video auch im Internet veröffentlicht worden war sowie
  • nachfolgend auch noch versucht hatte, die Aufnahmen als Druckmittel gegenüber der 18-Jährigen zu verwenden, um sie zu einem weiteren Geschlechtsverkehrs mit ihm zu veranlassen, 

 

verurteilte das Amtsgericht (AG) München am 09.07.2015 einen Heranwachsenden u. a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung.

Ferner erteilte ihm das Gericht

  • die Auflage 2000 Euro Entschädigung an die Geschädigte zu zahlen sowie
  • die Weisung einen Kurs über korrektes Verhalten im Internet zu absolvieren.

 

Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts München am 14.09.2015 – 57/15 – mitgeteilt.

 


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