Wann ist der Versuch einer Straftat fehlgeschlagen?

Wann ist der Versuch einer Straftat fehlgeschlagen?

Fehlgeschlagen ist ein Versuch (erst), wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs

  • mit den bereits eingesetzten oder
  • anderen naheliegenden Mitteln

objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter

  • dies erkennt oder
  • wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält.

Maßgeblich dafür ist

Davon, dass ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, darf das Tatgericht nur ausgehen, wenn die getroffenen Feststellungen einen solchen Fehlschlag belegen.

Darauf hat der 4. Strafsenat des BGH mit Beschluss vom 15.01.2015 – 4 StR 560/14 – hingewiesen.

 


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