Bei einem Beratungsschein werden die Kosten für die Erstberatung sowie eine außergerichtliche Vertretung von der Staatskasse übernommen, soweit Sie mittellos sind. Sie haben in diesem Fall lediglich eine Selbstbetiligung von 15,00 € zu tragen welche bei uns in der Kanzlei zu zahlen ist. Bitte holen Sie sich den Beratungsschein vor der Erstberatung, da er unter Umständen nach bereits erfolgter Beratung nicht mehr erteilt wird. Den Beratungsschein erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zustädnigen Amtsgericht. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Bewilligung verschiedene Unterlagen mitbringen müssen. Wir empfehlen sich hier gegebenenfalls vorab mit dem Gericht in Verbindung zu setzen.
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