Weil sie Wiederheirat verschwieg muss 84jährige 150.000 Euro Witwenrente zurückzahlen

Weil sie Wiederheirat verschwieg muss 84jährige 150.000 Euro Witwenrente zurückzahlen

Eine inzwischen 84jährige, die nach dem Tode ihres Ehemannes ab 1993 von der Deutschen Rentenversicherung eine Witwenrente bezogen hatte, im Alter von über 60 Jahren in die USA gezogen war und dort in Santa Barbara / Kalifornien im Dezember 1998 noch einmal geheiratet hatte, muss,

  • weil sie diese Eheschließung der Rentenversicherung nicht angezeigt und deshalb weiter Witwenrente in Höhe erhalten hatte,

 

die seit ihrer Wiederheirat bezogene Witwenrente von knapp 150.000 Euro an die Rentenversicherung zurückzahlen.

Das hat das Sozialgericht (SG) Berlin mit Urteil vom 11.12.2015 – S 105 R 6718/14 – entschieden.

Begründet worden ist die Entscheidung vom SG u.a. damit,

  • dass Anspruch auf Witwenrente nur bis zu einer Wiederheirat (§ 46 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung) bestehe,
  • dies auch bei einer in den USA geschlossenen Hochzeit gelte,
  • es für eine Unwirksamkeit der Eheschließung in Santa Barbara keine Anhaltspunkte gebe,
  • die 84jährige ihre Pflicht die Wiederheirat der Rentenversicherung mitzuteilen grob fahrlässig verletzt habe, da ihr Rentenbescheid den Hinweis erhalten hatte, dass die Rente mit Ablauf des Monats der Wiederheirat wegfällt und daher die gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Wiederheirat unverzüglich mitzuteilen und ihr aufgrund dessen die Pflicht zur Mitteilung der Hochzeit hätte bekannt sein müssen und
  • auch kein atypischer Fall vorliege, der die rückwirkende Aufhebung der Rentenbewilligung möglicherweise ausschließen könnte, nachdem die 84jährige über ein Sparvermögen von rund 90.000 Euro und eine Eigentumswohnung verfüge und demzufolge durch die Rückforderung der Rente nicht in besondere Bedrängnis gerate.

 

Das hat die Pressestelle des Sozialgerichts Berlin am 08.01.2016 mitgeteilt.

 


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