Wenn ein Arzt Arbeitsunfähigkeit bis auf weiteres bescheinigt hat

Wenn ein Arzt Arbeitsunfähigkeit bis auf weiteres bescheinigt hat

Hat ein Arzt in einer der Krankenkasse vorzulegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • ohne Angabe eines Endzeitpunktes Arbeitsunfähigkeit „bis auf weiteres“ bescheinigt,
  • gleichzeitig aber einen Wiedervorstellungstermin genannt,

 

kann daraus nicht geschlossen werden, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu dem Wiedervorstellungstermin beschränkt sein soll und

  • deshalb die zuständige Krankenkasse auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus zur Zahlung von Krankengeld verpflichtet sein.
     

Darauf hat der 5. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Mainz mit Urteil vom 16.04.2015 – L 5 KR 254/14 – hingewiesen und in dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall die Krankenkasse,

  • die Krankengeldzahlung über den Wiedervorstellungstermin hinaus u.a. mit der Begründung, dass die notwendige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegen habe, abgelehnt hatte,

 

für den Zeitraum, in dem Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 44 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bestand, zur Krankengeldzahlung verurteilt.
 

Dieser Fall zeigt, wie empfehlenswert es sein kann, sich als Betroffener ggf. von einem Rechtsanwalt, insbesondere einem Anwalt der gleichzeitig die Qualifikation „Fachanwalt für Sozialrecht“ hat, beraten zu lassen. 

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwenn-ein-arzt-arbeitsunfaehigkeit-bis-auf-weiteres%2F">logged in</a> to post a comment