Wenn einem Unterhaltspflichtigen ein Geschäftswagen zur Nutzung auch für private Zwecke überlassen ist

Wenn einem Unterhaltspflichtigen ein Geschäftswagen zur Nutzung auch für private Zwecke überlassen ist

Bei der Ermittlung des Einkommens des gemäß §§ 1601, 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterhaltspflichtigen ist

  • der Wert des Sachbezugs durch die Überlassung eines Firmenfahrzeugs auch für private Zwecke
  • gemäß § 287 ZPO zu schätzen.

 

Der Vorteil des Firmenfahrzeugs wird durch die steuerliche Bewertung erfasst

Allerdings kann dann eine Korrektur des steuerlichen Ansatzes geboten sein, wenn sich der Unterhaltspflichtige aufgrund seiner angespannten wirtschaftlichen Situation (hier: Verbraucherinsolvenz, 4 Unterhaltsberechtigte) privat ein weniger teures Fahrzeug anschaffen würde.
Dann ist es gerechtfertigt, dem Einkommen

  • nur den Nutzungsvorteil
  • eines seinem Einkommen, seinen Unterhaltspflichten und seinen Verbindlichkeiten entsprechenden Fahrzeugs zuzurechnen.

 

Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit Beschluss vom 27.08.2015 – 2 UF 69/15 – hingewiesen.

 


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