Wenn Patient im Krankenhaus wenige Tage nach einer Hüftoperation die Toilette ohne Unterstützung des Pflegepersonals aufsucht und dabei stürzt.

Wenn Patient im Krankenhaus wenige Tage nach einer Hüftoperation die Toilette ohne Unterstützung des Pflegepersonals aufsucht und dabei stürzt.

Eine Klinik haftet nicht für den Sturz einer Patientin bei einem Toilettengang, wenn die Patientin

  • die Toilette alleine und
  • ohne mögliche Hilfestellungen des Pflegepersonals

aufsucht.

Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 02.12.2014 – 26 U 13/14 – entschieden.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall war die 1940 geborene Klägerin wenige Tage nach einer Hüftoperation, als sie die Krankenhaustoilette ohne Unterstützung des Pflegepersonals aufsuchte, gestürzt, auf einem erhöhten Toilettensitz gefallen, der sich verschob und hatte sich dabei eine Verletzung des linken Oberarms zugezogen, die operativ versorgt werden musste.

Ihre deswegen gegen das Krankenhaus erhobene Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, die von der Klägerin u.a. damit begründet worden war, auf einem nur lose aufgelegten Toilettenring ausgerutscht zu sein, hatte keinen Erfolg, weil der 26. Zivilsenat des OLG Hamm keine Verantwortlichkeit des beklagten Krankenhauses für den Sturz der Klägerin sah.

Nicht festgestellt werden konnte nämlich, dass die Klägerin durch eine verkehrsunsichere Sanitäreinrichtung zu Fall gekommen war. Insbesondere war die verwandte Toilettenerhöhung ausreichend stabil befestigt, auch wenn sie bei einem Sich-Fallen-lassen des Benutzers ausgehebelt werden konnte.
Ebenfalls nicht vorgeworfen konnte dem Krankenhaus, dass die Klägerin die Toilette ohne Hilfe des Pflegepersonals aufgesucht hatte.
Denn

  • die Klägerin durfte nach den Ausführungen des Sachverständigen die Toilette nach der durchgeführten Operationen, wenn sie sich dies zugetraute, alleine aufsuchen,
  • sie auf ihr Verlangen auch Hilfe bekommen hätte und
  • die mögliche Hilfeleistung des Pflegepersonals von ihr nicht in Anspruch genommen worden war.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm am 18.02.2015 mitgeteilt.

 


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