Wenn sich ein zivilrechtliches Unterbringungsverfahren während des Beschwerdeverfahrens in der Hauptsache erledigt

Wenn sich ein zivilrechtliches Unterbringungsverfahren während des Beschwerdeverfahrens in der Hauptsache erledigt

Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens

 

Darauf hat der XII. Zivilsenat des BGH mit Beschluss vom 02.09.2015 – XII ZB 138/15 – hingewiesen und in einem Fall,

  • in dem die Erledigung der zivilrechtlichen Unterbringung durch Zeitablauf bereits zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung eingetreten war, so dass der Betroffene schon im Beschwerdeverfahren einen Antrag nach § 62 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hätte stellen müssen, weil damit die Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der amtsgerichtlichen Unterbringungsgenehmigungsentscheidung unzulässig geworden war,

 

entschieden,

  • dass das Fehlen des erforderlichen Feststellungsantrags dem Beschwerdezurückweisungsbeschluss dann nicht die Rechtswidrigkeit nimmt, wenn das Beschwerdegericht es versäumt hat, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag umzustellen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwenn-sich-ein-zivilrechtliches-unterbringungsverfahren%2F">logged in</a> to post a comment