Wenn zwei Motorräder in Kurve kollidieren

Wenn zwei Motorräder in Kurve kollidieren

Kollidiert ein Kraftradfahrer in einer Rechtskurve auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Kraftradfahrer und

  • behauptet er, dass der andere ihm zunächst auf seiner Fahrspur entgegengekommen sei, ihn so zu einer Vollbremsung veranlasst habe, durch welche er geradeaus in Richtung Fahrbahnmitte auf die Gegenfahrbahn gerutscht sei,
  • während der andere vorträgt, auf seiner rechten Fahrbahnseite gefahren zu sein,

 

spricht, wenn der Unfallhergang nicht aufzuklären ist, der Beweis des ersten Anscheins

  • für einen Fahrfehler des seine Fahrspur verlassenden Motorradfahrers und einen von ihm begangenen schuldhaften, unfallursächlichen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot,
  • der, im Falle der Nichterschütterung, seine 75 %-ige Haftung für das Unfallgeschehen rechtfertigen kann.

 

Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 08.09.2015 – 9 U 131/14 – entschieden (Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.11.2015).

 


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