Wer einen gebrauchten Pkw unter Ausschluss von Gewährungsrechten kauft sollte es vor dem Kauf genau unter die Lupe nehmen.

Wer einen gebrauchten Pkw unter Ausschluss von Gewährungsrechten kauft sollte es vor dem Kauf genau unter die Lupe nehmen.

Wer einen gebrauchten Pkw unter Ausschluss von Gewährungsrechten kauft

  • geht ein hohes Risiko ein und
  • sollte das Fahrzeug deshalb vor dem Vertragsschluss genau unter die Lupe nehmen.

Hatte das Fahrzeug

  • nämlich beispielsweise mehrere Vorbesitzer und
  • noch vor dem Erwerb durch den Verkäufer bei einem früheren Eigentümer einen nicht fachgerecht reparierten wirtschaftlichen Totalschaden erlitten,

muss der Käufer, wenn er später davon erfährt und den Kauf deshalb rückabwickeln möchte,

Darauf hat das Landgericht (LG) Coburg im Urteil vom 11.07.2014 – 22 O 127/14 – hingewiesen und in einem solchen Fall,

  • weil der Pkw-Käufer dem Verkäufer die Kenntnis von dem bei dem früheren Eigentümer erlittenen Totalschaden nicht nachweisen konnte,

die Klage des Pkw-Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abgewiesen.

Das hat die Pressestelle des Landgerichts Coburg am 17.04.2015 – 14/15 – mitgeteilt.

 


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